Adler Lexikon [98]

Titel

Titel: Historisch gab es in allen deutschsprachigen Ländern neben dem einfachen (=untitulierten) Adel die Titel Freiherr, Graf und Fürst. Bayern und Österreich kannten zwischen dem einfachen Adel und dem Freiherren noch den Ritter (→ Ritterstand). Der → Herzog gehörte so wie der Prinz, der → Landgraf (z.B. v. Hessen), der → Markgraf (z.B. v. Baden) und der → Pfalzgraf (z.B. bei Rhein) dem Fürstenstand an. Ausländische Titel wie Vicomte und Marquis setzten sich trotz vereinzelter Verleihungen nicht durch. Die Bezeichnung „Edler“ war kein eigener Titel. Ursprünglich wurde sie im Alten Reich von Angehörigen des Ritterstandes verwendet. In Österreich galt sie seit 1770 als sogenanntes „Ehrenwort“, das gegen Erlegung einer höheren Taxe bei der Verleihung des einfachen Adels ohne gesonderte kaiserliche Bewilligung erlangt werden konnte.

Dr. Georg Frölichsthal: Adelsrechtliche Begriffe
Erstveröffentlichung im Deutschen Adelsblatt 2002, Hefte 1 bis 6 (Heft 1: S. 6-8; Heft 2: S. 37-38; Heft 3: S. 63-64; Heft 4: S. 91-92; Heft 5: S. 127-128; Heft 6: S. 153-154).
Die adelsrechtlicher Begriffe und Phänomene beschränken sich auf den deutschsprachigen Raum. Siehe auch http://www.adelsrecht.de
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