Adler Lexikon [97]

Systemmäßiger Adel

Systemmäßiger Adel: Der sogenannte systemmäßige Adel war ein österreichisches Specificum und wurde 1757 durch Kaiserin Maria Theresia geschaffen. Damals gewährte sie jenen Offizieren „Anspruch auf die taxfreie Erhebung in den Adelsstand, welche durch 30 Jahre ununterbrochen, in der Linie mit dem Degen in der Faust gedient, und sich während dieser Zeit durch stetes Wohlverhalten vor dem Feinde, so wie durch eine ganz tadelfreie Conduite ausgezeichnet haben“. Mit geringen Adaptierungen bezüglich der Frage der anrechenbaren Zeiten, der Definition des erforderlichen kriegerischen Ereignisses und schließlich der Erweiterung des Anspruchs auf Adelserwerb auf alle jene Offiziere, die zwar keine Teilnahme an einem kriegerischen Ereignis vorweisen konnten, dafür aber 40 Jahre lang Dienst geleistet hatten, bestand die Institution des systemmäßigen Adels in Österreich bis 1918/1919.

Lit.: Reinhard Binder-Krieglstein: Österreichisches Adelsrecht 1868-1918/19, Frankfurt am Main 2000, 51ff

Dr. Georg Frölichsthal: Adelsrechtliche Begriffe
Erstveröffentlichung im Deutschen Adelsblatt 2002, Hefte 1 bis 6 (Heft 1: S. 6-8; Heft 2: S. 37-38; Heft 3: S. 63-64; Heft 4: S. 91-92; Heft 5: S. 127-128; Heft 6: S. 153-154).
Die adelsrechtlicher Begriffe und Phänomene beschränken sich auf den deutschsprachigen Raum. Siehe auch http://www.adelsrecht.de
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