Adelserwerb: Dieser konnte auf verschiedene Weise erfolgen: 1. Eo ipso durch Übertragung innerhalb der Familie: a) Vom adeligen Vater auf das Kind im Wege der ehelichen Geburt; b) vom adeligen Mann auf die nichtadelige Frau im Wege der Eheschließung; c) vom adeligen Vater auf das Kind im Wege der → Legitimatio per matrimonium subsequens; 2. durch Gnadenakt des Souveräns: a) Verleihung des erblichen oder persönlichen Adels durch den Souverän (→ Adelsverleihung, Recht zur); b) Verleihung des erblichen Adels durch den Souverän im Wege der → Legitimatio per rescriptum principis, sofern die im jeweiligen Einzelfall genau zu überprüfenden Voraussetzungen vorlagen; 3. auf Grund eines Rechtsanspruchs, dem in manchen Fällen ein Gnadenakt des Souveräns folgte: a) im Wege der Erwerbung eines → Amtsadels; b) im Wege der Erwerbung eines → Ordensadels; c) in Preußen und Bayern im Wege der → Ersitzung des Adels; d) in Österreich durch Erwerbung des → systemmäßigen Adels. |