Adler Lexikon [101]

Uradel

Uradel: Dieser Begriff hat erst Ende des 19. Jahrhunderts seinen Eingang in die genealogische Literatur gefunden, wurde schnell populär und wurde sowohl von den Heroldsämtern als auch vom sächsischen Adelsgesetz von 1902 verwendet. Die gothaischen genealogischen Taschenbücher benutzten diesen Begriff in der ab 1900 erscheinenden adeligen Reihe für jene Familien, die dem deutschen ritterbürtigen Landadel angehörten und deren zeitliches Hineinwachsen in den Adel nur in den seltensten Fällen näher festgestellt werden konnte. Die zeitliche Anforderung für den Nachweis dieses Adels wurde von der Schriftleitung sukzessiv nach hinten gerückt, und zwar vom 13. Jahrhundert (1900) auf die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts (1904), die Mitte des 14. Jahrhunderts (1912) bis zu einem lebenden Familienmitglied vor 1400 (1932). In der Literatur wurde und wird regelmäßig auf die mangelnden wissenschaftlichen, adelsrechtlichen und historischen Grundlagen des Begriffes „Uradel“ verwiesen.

Lit.: Klaus Freiherr v. Andrian-Werburg: Uradel?, in: Genealogisches Handbuch des in Bayern immatrikulierten Adels IX, 31*ff; Thomas Freiherr v. Fritsch: Die gothaischen Taschenbücher. Hofkalender und Almanach, Limburg/Lahn 1968, hier 105ff; Friedrich Graf Lanjus: Deutscher Uradel, in: Monatsblatt Adler 10 (1926-1930), 718ff

Dr. Georg Frölichsthal: Adelsrechtliche Begriffe
Erstveröffentlichung im Deutschen Adelsblatt 2002, Hefte 1 bis 6 (Heft 1: S. 6-8; Heft 2: S. 37-38; Heft 3: S. 63-64; Heft 4: S. 91-92; Heft 5: S. 127-128; Heft 6: S. 153-154).
Die adelsrechtlicher Begriffe und Phänomene beschränken sich auf den deutschsprachigen Raum. Siehe auch http://www.adelsrecht.de
Copyright © 2024 Heraldisch-Genealogische Gesellschaft "ADLER", Wien. All Rights Reserved. Austria-1095 Wien, Postfach 7, Universitätsstraße 6/9b